Aktuelle Corona-Maßnahmen in Bayern
Zum 1. März 2023 laufen die Corona-Verordnungen und Allgemeinverfügungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege aus.
Die Bundesregierung setzt die bislang geltenden Testvorgaben ebenfalls zum 1. März 2023 aus
Bestehen bleiben lediglich einzelne bundesrechtliche Regelungen des § 28b Infektionsschutzgesetz, wie etwa die Maskenpflicht bei Besuchen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Bitte beachten Sie: Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen können im Rahmen ihres Hausrechtes weiterhin strengere Vorgaben machen. Erkundigen Sie sich hierzu gegebenenfalls bitte direkt bei der jeweiligen Einrichtung.
Hallo Leute, wir widersprechen diesen Gerüchten (Fake News).
Das ist unwahr.
Wir sind auch weiterhin für Euch da.
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